Rechtstipp Nebenjob: Als Arbeitnehmer kann man ja mit dem Einkommen ganz gut zurechtkommen. Dennoch verdient sich so mancher nebenher etwas hinzu. Der finanzielle Spielraum insgesamt lässt sich damit doch um einiges ausdehnen, man kann sich dann auch mal was leisten, das ansonsten nicht drin wäre. Mancher ist sich dabei aber nicht so ganz sicher, ob eine solche Nebentätigkeit nicht etwa Ärger mit dem eigentlichen Arbeitgeber einbringen könnte. Klarheit schafft dann eher die Auskunft eines Experten. Und da wird schnell klar: Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer die Entscheidungsfreiheit, was er in seiner Freizeit macht. Aber auch hier gibt es Einschränkungen, wie der Amberg Rechtsanwalt Stefan Roggenhofer erklärt. Der Chef muss nämlich nicht hinnehmen, dass man ihm nach Feierabend nicht auch noch Konkurrenz macht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Nebenjob in Maßen bleibt.Dazu kommt: Den Jahresurlaub sollte man auch als solchen nutzen, er ist grundsätzlich als Erholungsphase gedacht. Und natürlich muss der Job nebenher auch ruhen, wenn man krankgeschrieben ist. Grundsätzlich aber gilt: Wenn es im Arbeitsvertrag nicht eindeutig untersagt ist, kann eine Nebenjob ausgeübt werden. Und selbst wenn in dem Papier ein Nebenjob untersagt sein sollte, könnte das als Streitfall vor Gericht landen. Eine solche Klausel wäre juristisch schlicht zu weitreichend, meint Roggenhofer, und damit unwirksam.
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